Widerrufsbelehrung

Es besteht kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistungserbringung vorsehen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.